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Spendersamenbehandlung (AID)

Die Spendersamenbehandlung bietet Paaren eine Behandlungsoption, wenn beim männlichen Partner keine Spermien vorhanden sind. Aber auch für lesbische Paare und alleinstehende Frauen ist die Spendersamenbehandlung eine Möglichkeit, ihren Kinderwunsch zu erfüllen.

Die Spendersamenbehandlung kann im Rahmen einer intrauterinen Insemination oder einer künstlichen Befruchtung durchgeführt werden. Vor der Behandlung mit Spendersamen sind eine rechtliche sowie psychosoziale Beratung notwendig. Zudem ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Patientenpaar und der Samenbank erforderlich. Unsere Kooperationspartner sind hier die Samenbank Berlin, die Berliner Samenbank und die European Sperm Bank.

Heterosexuelle Paare
Sollten beim männlichen Partner keine Spermien vorhanden sein, kann eine Spendersamenbehandlung erwogen werden. Vor der Behandlung mit Spendersamen sind eine rechtliche sowie psychosoziale Beratung notwendig.

Lesbische Paare
Mithilfe der Samenspende können sich auch lesbische Paare den Kinderwunsch erfüllen. Voraussetzungen für die Behandlung mit Spendersamen sind eine rechtliche und eine psychosoziale Beratung. Lesbische Paare müssen für eine Behandlung nicht verheiratet sein oder sich in einer eingetragenen Partnerschaft befinden.

Alleinstehende Frauen 
Auch alleinstehenden Frauen mit Kinderwunsch wird durch eine Samenspende der Wunsch nach einem eigenen Kind ermöglicht. Hierfür wird ebenfalls eine rechtliche und eine psychosoziale Beratung vorausgesetzt. Das Benennen einer „Garantieperson“ ist bei uns keine Voraussetzung. 

Das Samenspenderregistergesetz
Am 01.07.2018 trat das Samenspenderregistergesetz in Kraft. Menschen, die durch Samenspende gezeugt wurden, können beim zentralen Samenspenderregister ab dem 16. Lebensjahr Auskunft über ihre Abstammung erhalten. Umgekehrt erfährt der Spender nicht Ihre Identität oder den Namen Ihres Kindes. Ein Spender kann nicht als Vater eingetragen werden und das Erb- und Unterhaltsrecht sind für Spender nicht gültig.